Energieausweise

Mit einem Energieausweis werden Daten zur Energieeffizenz und anfallende Energiekosten eines Gebäudes zur Verfügung gestellt. Dadurch sollen Immobilien vergleichbarer und Kauf- oder Mietinteressenten die Meinungsbildung leichter gemacht werden. Ein Energieausweis ist sowohl beim Verkauf als auch bei der Vermietung einer Immobilie vorgeschrieben.

Durch unseren Kooperationspartner www.energieausweis-online-erstellen.de sind wir in der Lage, Ihnen schnell und einfach günstige Bedarfs- und Verbrauchsausweise anzubieten.

Nachstehend erhalten Sie Erläuterungen zu den beiden Ausweisarten und wann welcher Ausweis benötigt wird.

Beim Verbrauchsausweis handelt es sich um die günstigere und einfachere Variante des Energieausweises. Der Energiebedarf von Immobilien wird auf der Grundlage von tatsächlichen Verbräuchen ermittelt. In der Regel werden die Daten von 3 Jahresabrechnungen benötigt.

Ein Verbrauchsausweis kann erstellt werden für Immobilien, die ab 1978 gebaut wurden und über bis zu 4 Wohneinheiten verfügen. Außerdem für Immobilien ab 5 Wohneinheiten, unabhängig vom Baujahr. Neubauten sind jeweils ausgenommen.

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Der Bedarfsausweis ist die ausführlichere und etwas teurere Variante des Energieausweises. Für ihn werden genaue Angaben zur Immobilie benötigt wie etwa Ausführung der Fenster, der Gebäudetechnik oder der Dämmung. Wenn keine Daten zum konkreten Verbrauch vorliegen kann ebenfalls der Bedarfsausweis genutzt werden.

Bedarfsausweise können immer erstellt werden, sie sind jedoch vorgeschrieben, wenn die Immobilie ein Baujahr bis 1977 hat und über bis zu 4 Wohneinheiten verfügt. Außerdem immer für Neubauten, unabhängig von der Anzahl der Wohneinheiten. 

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